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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 - Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
§ 2 - Geltungsbereich und Umfang
§ 3 - Umfang des
Dienstleistungsauftrages
§ 4 - Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters
§ 5 - Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung
§ 6 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit
§
7 - Honoraranspruch
§
8 - Zahlungsmodalitäten
§ 9 - Beanstanden von Rechnungen
§ 10 - Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
§ 1 - Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil eines jeden
Dienstleistungsabkommens, gleichgültig, ob es in schriftlicher oder mündlicher Form zustande gekommen ist.
- Die Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung ist berechtigt, den
Dienstleistungsauftrag durch sachverständige Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu lassen.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des
Dienstleistungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein ungestörtes, dem raschen Fortgang des
Dienstleistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Unternehmensberater auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
Dienstleistungsauftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
- Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Unternehmensberater bedingt, dass der Berater über vorher durchgeführte und/oder laufende
anderweitige Dienstleistungen umfassend informiert wird.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bedingungen nicht.
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§ 2 - Geltungsbereich und Umfang
- Diese Geschäftsbedingungen gelten in jedem Fall, außer wenn ihre Gültigkeit ausdrücklich und schriftlich vor Erteilung des
Dienstleistungsauftrags außer Kraft gesetzt und ihre Außerkraftsetzung von der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung bestätigt wurde.
- Alle Dienstleistungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind rechtsgültig, sobald sie vom Auftragsgeber mündlich oder schriftlich erteilt worden sind und unterliegen ab dem Moment ihrer Rechtsgültigkeit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jederzeit vom Auftraggeber angefordert werden können.
- Die Nicht-Anforderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzt stillschweigendes Einverständnis mit denselben voraus.
§ 3 - Umfang des
Dienstleistungsauftrages
- Der Umfang des Dienstleistungsauftrages wird zwischen dem Auftraggeber und der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung vereinbart. Die Erweiterung des
Dienstleistungsauftrages im Laufe der Dienstleistung durch den Auftraggeber zieht zwangsläufig eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.
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§
4 - Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmensberaters
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des
Dienstleistungsauftrages von der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung, ihren Mitarbeitern und Kooperationspartnern erstellten Unterlagen in gleich welcher Form nur für Erfüllung des Auftrags Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe beruflicher Äußerungen jeglicher Art und Form des Unternehmensberaters an Dritte der schriftlichen Zustimmung der Günter Wormann - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung in Wesel Eine Haftung der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung dem Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.
- Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Unternehmensberaters zu Werbezwecken durch den Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt die Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge.
- Das Urheberrecht an den im Rahmen des
Dienstleistungsauftrages erbrachten Leistungen verbleibt im Besitz der Günter Wormann - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung in Wesel
- Im Hinblick darauf, dass die erstellten
Dienstleistungsleistungen geistiges Eigentum der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für eigene Zwecke des Auftraggebers und nur in dem im
Dienstleistungsabkommen bezeichnetem Umfang. Jede dennoch erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht Schadensersatzansprüche nach sich. In einem solchen Fall ist volle Genugtuung in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.
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§
5 - Mängelbeseitigung, Gewährleistung und Haftung
- Der Unternehmensberater ist berechtigt und verpflichtet, ihm nachträglich bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner
Dienstleistungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 3 Monaten nach Erbringung der Leistung.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Unternehmensberater zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 3 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistung.
- Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Unternehmensberaters zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.
- Die Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Schäden oder Folgeschäden des Auftraggebers im Anschluss an den
Dienstleistungsauftrag. Im Rahmen des Dienstleistungsauftrages werden Unternehmens- und Marktdaten analysiert und ein Vorschlag von durch den Auftraggeber zu ergreifenden Maßnahmen erarbeitet. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihre Konsequenzen liegen ausschließlich beim Auftraggeber.
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§ 6 - Verpflichtung zur Verschwiegenheit
- Der Unternehmensberater, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Kollegen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
- Nur der Auftraggeber kann den Unternehmensberater von seiner Schweigepflicht entbinden.
- Der Unternehmensberater darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
- Die Schweigepflicht des Beraters, seiner Mitarbeiter und
hinzugezogenen Kollegen gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
- Der Unternehmensberater ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des
Dienstleistungsauftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Unternehmensberater gewährleistet
gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
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§
7 - Honoraranspruch
- Die Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung hat als Gegenleistung zur Erbringung der
Dienstleistungsleistung Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Höhe dieses Honorars wird vor der Auftragserteilung mit dem Auftraggeber vereinbart.
- Wird die Ausführung des Auftrages nach der Erteilung durch den Auftraggeber verhindert, so bleibt der Anspruch der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung auf das vereinbarte Honorar bestehen.
- Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf
Seiten der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung einen triftigen Grund darstellen, so hat sie nur Anspruch auf ihren den bisherigen Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn trotz Kündigung die bisher erbrachten Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind.
- Die Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung kann die Fertigstellung der Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Honoraransprüche abhängig machen. Beanstandungen der Arbeiten des Unternehmensberaters berechtigen nicht zur Zurückhaltung einer der Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung zustehenden Vergütung.
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§
8 - Zahlungsmodalitäten
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungsmodalität die Begleichung der Rechnung innerhalb von
5 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.
§
9 - Beanstanden von Rechnungen
- Beanstandungen einer Rechnung werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum in schriftlicher Form an die Sachverständigenbüro Günter Wormann Wesel - Gutachter für Systeme & Anwendungen der Informationsverarbeitung gerichtet werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Beanstandung in der oben angegebene Form eingereicht, wird stillschweigendes Einverständnis des Auftraggebers mit der Rechnung und ihrem Inhalt vorausgesetzt.
- Die Beanstandung einer Rechnung entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums.
§ 10 - Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Für den Dienstleistungsauftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt bürgerliches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wesel.
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