Wertgutachten

Was eine EDV-System wirklich wert ist, wird spätestens dann interessant, wenn sie den Besitzer wechselt, zum Beispiel:

  • bei Beendigung eines Leasing-Vertrages
  • bei Kauf oder Verkauf
  • für Versicherungen
  • bei Erbschaften

Anstatt grob zu schätzen, sollten Sie lieber auf Nummer Sicher gehen und sich auf meine Kompetenz bei Wertgutachten verlassen.

Das Gutachten wird beansprucht von den Leasing-Unternehmen, Versicherungen, Steuerberatern, Behörden und Gerichte, wenn es darum geht, den aktuellen Wert von EDV-Systemen aller Art genau zu beziffern.

Zwei Schritte führen zum Wertgutachten: Im ersten Schritt untersuchen ich die EDV-System auf Schäden oder eventuell fällige Reparaturen. Neben dem Allgemeinzustand und der Technik (Hardware, Software etc.) begutachte ich gleichzeitig alles, was das Gesetz der Serie durchbricht.

Anschließend ermittle ich dann den genauen Komponentenwert. Als Basis dient der Durchschnittswert der jeweiligen Komponente, dem weitere Vergleichswerte aus der Datenbank hinzugefügt werden, so z. B. regionale Marktpreise. Zusammen mit dem in der Begutachtung erfassten individuellen Zustand, der ermittelten Laufleistung, dem Alter und des Zubehörs, liefern Ihnen diese Informationen am Ende Eines: den genauen Wert der EDV-Systeme.

Honorare für die Sachverständigentätigkeit:

  • Gerichtliche Gutachten nach JVEG
  • Privatwirtschaft und Versicherungen nach Vereinbarung.

Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen Gespräch.

Telefon: +49 281 68 40 45 7   (Termine nach telefonischer Vereinbarung).
E-Mail:  service@wormann.de