|
Schiedsgutachten
Auftraggeber für
Schiedsgutachten sind in der Regel
sich streitende Vertragsparteien, deren Auseinandersetzung mit Hilfe des
Sachverständigen beigelegt werden soll.
Aufgabe eines Schiedsgutachters ist es,
-
den Vertragswillen
der Parteien nach billigem Ermessen zu ergänzen
-
einen Vertragsinhalt,
der dem Unkundigen verborgen ist, aufgrund des besonderen
Sachverstandes klarzustellen
-
für die Bestimmung
eines Vertragsinhaltes gewisse, dafür erhebliche Unterlagen
heranzuschaffen
-
oder Tatsachen für
die Vertragspartner bindend festzustellen
Was ist ein
Schiedsgutachten?
Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen Dritten zu einem zwischen den
Parteien umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine
verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen
Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später dennoch ein
Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffene
Tatsachenfeststellung außer bei grober Unrichtigkeit gebunden.
Wie läuft eine Beauftragung eines Schiedsgutachters ab?
Die Parteien können bei Vertragschluss eine sog. Schiedsgutachtenabrede
treffen, indem sie vereinbaren, dass für den Fall der Entstehung von
Meinungsverschiedenheiten ein für
beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten zur Entscheidung des
streitigen Sachverhalts eingeholt werden soll. Sie können aber auch erst im
Streitfall die Einschaltung eines Schiedsgutachters vereinbaren.
Die Parteien einigen sich auf einen Schiedsgutachter, teilen ihm den zu beurteilenden
Untersuchungsgegenstand mit und beauftragen ihn gemeinschaftlich mit der
Erstellung des Schiedsgutachtens.
Honorare für die Sachverständigentätigkeit:
-
Gerichtliche Gutachten
nach
JVEG
-
Privatwirtschaft
und Versicherungen
nach Vereinbarung.
Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen
Gespräch.
Telefon: +49 281 68 40 45 7 (Termine nach telefonischer
Vereinbarung).
E-Mail: service@wormann.de |