Schiedsgutachten

Auftraggeber für Schiedsgutachten sind in der Regel sich streitende Vertragsparteien, deren Auseinandersetzung mit Hilfe des Sachverständigen beigelegt werden soll.

Aufgabe eines Schiedsgutachters ist es,

  • den Vertragswillen der Parteien nach billigem Ermessen zu ergänzen
  • einen Vertragsinhalt, der dem Unkundigen verborgen ist, aufgrund des besonderen Sachverstandes klarzustellen
  • für die Bestimmung eines Vertragsinhaltes gewisse, dafür erhebliche Unterlagen heranzuschaffen
  • oder Tatsachen für die Vertragspartner bindend festzustellen

Was ist ein Schiedsgutachten?

Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später dennoch ein Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung außer bei grober Unrichtigkeit gebunden.


Wie läuft eine Beauftragung eines Schiedsgutachters ab?

Die Parteien können bei Vertragschluss eine sog. Schiedsgutachtenabrede treffen, indem sie vereinbaren, dass für den Fall der Entstehung von Meinungsverschiedenheiten ein für beide Parteien verbindliches Schiedsgutachten zur Entscheidung des streitigen Sachverhalts eingeholt werden soll. Sie können aber auch erst im Streitfall die Einschaltung eines Schiedsgutachters vereinbaren.

Die Parteien einigen sich auf einen Schiedsgutachter, teilen ihm den zu beurteilenden Untersuchungsgegenstand mit und beauftragen ihn gemeinschaftlich mit der Erstellung des Schiedsgutachtens.

Honorare für die Sachverständigentätigkeit:

  • Gerichtliche Gutachten nach JVEG
  • Privatwirtschaft und Versicherungen nach Vereinbarung.

Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen Gespräch.

Telefon: +49 281 68 40 45 7   (Termine nach telefonischer Vereinbarung).
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