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Privatgutachten Gutachten, die außerhalb
von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattet werden, nennt
man Privatgutachten. Bei der Erarbeitung eines solchen Gutachtens wird
der Sachverständige außergerichtlich tätig. Aus diesem Grunde werden
Privatgutachten auch außergerichtlich erstattete Gutachten genannt.
Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen
Gespräch. |