Privatgutachten

Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für andere Auftraggeber erstattet werden, nennt man Privatgutachten. Bei der Erarbeitung eines solchen Gutachtens wird der Sachverständige außergerichtlich tätig. Aus diesem Grunde werden Privatgutachten auch außergerichtlich erstattete Gutachten genannt.

Privatpersonen, Versicherungen, Verbände, Behörden, Organisationen, Firmen, juristische Personen usw. können Privatgutachten in Auftrag geben.


Honorare für die Sachverständigentätigkeit:

  • Privatwirtschaft und Versicherungen nach Vereinbarung.

Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen Gespräch.

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