Beweissicherung

Angeordnete Herausgabe

In Zivilverfahren geht es um die Herausgabe von Geräten der Informationstechnik oder Software (z.B. Quellcode) bzw. Daten (z.B. Adressen) als Ergebnis eines richterlichen Beschlusses, auch einer Einstweiligen Verfügung. Im Ablauf ähnlich sind Beschlagnahmen auf gerichtliche Anordnung. Der Sachverständige wirkt bei der Bestimmung der gegenständlichen IT-Systeme, Software oder Daten mit.

Angeordnete Beweissicherung

Auf der Grundlage von Beschlüssen werden im Rahmen von Durchsuchungen Computer und Zubehör beschlagnahmt. Meist geht es dann um die Auswertung von Daten auf diesen Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.

Freiwillige Herausgabe

Parteien können im Rahmen einer Geschäftsbeziehung die Herausgabe von Software und Daten vereinbaren. Der Sachverständige sichert (je nach Anforderung) die Verwendbarkeit, Vollständigkeit und Aktualität der übergebenen Datenträger für den jeweiligen Zweck.

Zivilrechtliche/Freiwillige Beweissicherung

Die freiwillige bzw. zivilrechtliche Beweissicherung dient zur Dokumentation des aktuellen Status von

  • Betriebsunterbrechungsfolgen bei Ausfall von IT-Systemen
  • Systemverhalten von Hard- und Software
  • Funktionsabläufen
  • Leistungsverhalten
  • Systemzuständen von Hard- und Software

zur Vorbereitung von Vertrags- und Schlichtungsverhandlungen, zivilgerichtlichen Verfahren oder zur Regulierung von Versicherungsschäden.

Honorare für die Sachverständigentätigkeit:

  • Gerichtliche Gutachten nach JVEG
  • Privatwirtschaft und Versicherungen nach Vereinbarung.

Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen Gespräch.

Telefon: +49 281 68 40 45 7   (Termine nach telefonischer Vereinbarung).
E-Mail:  service@wormann.de