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Beweissicherung Angeordnete Herausgabe
In Zivilverfahren geht es um die Herausgabe
von Geräten der Informationstechnik oder Software (z.B. Quellcode) bzw.
Daten (z.B. Adressen) als Ergebnis eines richterlichen Beschlusses, auch
einer Einstweiligen Verfügung. Im Ablauf ähnlich sind Beschlagnahmen auf
gerichtliche Anordnung. Der Sachverständige wirkt bei der Bestimmung der
gegenständlichen IT-Systeme, Software oder Daten mit.
Auf der Grundlage von
Beschlüssen werden im Rahmen von Durchsuchungen Computer und Zubehör
beschlagnahmt. Meist geht es dann um die Auswertung von Daten auf diesen
Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat.
Parteien können im Rahmen einer
Geschäftsbeziehung die Herausgabe von Software und Daten vereinbaren.
Der Sachverständige sichert (je nach Anforderung) die Verwendbarkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der übergebenen Datenträger für den
jeweiligen Zweck. Die freiwillige bzw. zivilrechtliche Beweissicherung dient zur Dokumentation des aktuellen Status von
zur Vorbereitung von Vertrags- und Schlichtungsverhandlungen, zivilgerichtlichen Verfahren oder zur Regulierung von Versicherungsschäden. Honorare für die Sachverständigentätigkeit:
Gerne informieren wir Sie umfassender bei einem ersten persönlichen
Gespräch. |